SCTF / FKSV Rapport d'activité / Jahresbericht 2025 Page 30 2. Überprüfung der Gültigkeit der Versammlung Die gemäß den Statuten einberufene Versammlung ist beschlussfähig. Die am 17. Oktober 2025 versandte Traktandenliste zur Versammlung wird genehmigt. Delegierte 189 Ehrenmitglieder 12 Kantonalvorstand 13 214 Absolutes Mehr 108 Gäste 4 Anwesende Personen 218 Kontrolle der anwesenden Mitglieder Mitglieder Effektiv Anwesend Bezirksverbände 7 7 Vereine 120 112 VSFV 1 0 Ehrenpräsidenten 4 3 Ehrenmitglieder 34 12 Total 166 134 Mehrheit der Mitglieder 84 Nach Artikel 49 der Statuten kann die Auflösung nur beschlossen werden, wenn an der Delegiertenversammlung die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Da diese Bedingung erfüllt ist, kann die Versammlung die Auflösung des FKSV beschliessen. 3. Allgemeine Informationen Warum eine neue Organisation? Diese Frage wird von Fritz Herren kommentiert. • Bessere Vertretung gegenüber dem Schweizer Schiesssportverband SSV und dem Freiburger Verband für Sport FVS. • Bessere Chancen bei der Suche von Sponsoring auf Stufe Kanton. • Vereinigung der Kräfte zu Gunsten der Zukunft des Schiesssports in unserem Kanton und in der Schweiz • Bessere Sichtbarkeit des Sports in der Öffentlichkeit. • Einfachere und wirksamere Zusammenarbeit mit den Medien. • Erleichterte Suche von Führungsorganen (Präsident, Kassier, Sekretär, usw.) • Bessere Koordination der Wettkämpfe • Bessere Möglichkeiten, um den Nachwuchs zu fördern und neue Schützen zu finden. • Erleichterte Entwicklung für das Match-Schiessen und Förderung von speziellen Disziplinen. • Günstigere Situation für die Vereine, die Mitglied der beiden kantonalen Verbände sind. • Erleichterte Tätigkeiten auf Stufe Bezirk. Der Präsident erklärt die nötigen Bedingungen damit die Auflösung umgesetzt werden kann. • Der FSSV (alt) muss ebenfalls seine Auflösung beschliessen. • Die Gründung des neuen Verbandes FSSV (neu) erfolgt anlässlich der Gründungsversammlung.
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